Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Camwik UG

                   

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Geltungsbereich

3. Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist

4. Ablehnung und Verfügbarkeit der Angebote

5. Verantwortung für Inhalte

6. Verträge mit Werbemittlern

7. Stornierung

8. Preise

9. Zahlungsbedingungen

10. Verzug

11. Reklamation - Mängelhaftung

12. Weitergehende Haftung

13. Verjährung - Ausschlussfristen

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

15. Datenschutz

16. Hinweis auf die Zusammenarbeit und Verwendung des Kundenlogos

17. Salvatorische Klausel

Ergänzende Bedingungen für Veranstaltungen von Camwik

A. Zulassung zu den Veranstaltungen von Camwik

B. Zusätzlich vertretene Unternehmen

C. Vorbehalte und Widerspruchsrecht

D. Haftung

E. Zuweisung der Ausstellungsflächen bei Messen

F. Standfläche und Standgestaltung bei Messen

G. Hausordnung bei Veranstaltungen

H. Haftungsausschluss bei Messen

Ergänzende Bedingungen für Printpublikationen von Camwik

I. Vorbehalte

J. Druckunterlagen und Druckqualität

Ergänzende Bedingungen für den E-mail-Service von Camwik

K. Zulassung

L. Terminänderungen

M. Haftung

N. Datenschutz

Ergänzende Bedingungen für die Veröffentlichung von Werbung und Texten auf den Webseiten von Camwik

O. Gewährleistung des Anbieters

P. Manipulation bzw. Störung der Systemintegrität

K. Urheber- und Nutzungsrechte

Ergänzende Bedingungen für die Durchführung von Recruitingprojekten:

R. Grundsätzliches zur Zusammenarbeit

S. Vergütung

T. Vertraulichkeit

Ergänzende Bedingungen für die Veröffentlichungen von Gütessiegeln und Arbeitgeberbewertungen von Camwik

 

 

 

1. Allgemeines

(1) Nachstehende Bedingungen gelten für den Bezug von Leistungen der Camwik UG, im Folgenden "Camwik" genannt. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt die Auftrag gebende Partei, nachstehend "Auftraggeber" diese Bedingungen und die Preislisten von Camwik an.

(2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Camwik hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

(3) Jedes von diesen AGB abweichende Verhalten Camwiks stellt einen Einzelfall dar und ist in keinem Fall mit einem Anerkenntnis bzw. Verzicht auf diese AGB für die Zukunft verbunden.

(4) Soweit in diesen Bedingungen zuweilen die maskuline Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der Lesbarkeit und ist mit keinerlei Wertungen gegenüber einer Geschlechtergruppe verbunden.

2. Geltungsbereich

(1) Nachstehende Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB und, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auch gegenüber Verbrauchern.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

3. Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist

(1) Ist der Auftrag als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so kann Camwik diesen innerhalb von 2 Wochen annehmen. Im Übrigen ist das Angebot Camwiks freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Ein Vertrag mit Camwik kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Auftrages durch Camwik zustande. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung durch Camwik in Textform. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Auftrags ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht.

4. Ablehnung und Verfügbarkeit der Angebote

(1) Camwik behält sich vor, Aufträge - auch rechtsverbindlich bestätigte - aus wichtigem Grund in Teilen oder vollständig abzulehnen und angebotene Produkte und Dienstleistungen einzustellen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

(2) Soweit ein Produkt oder eine Dienstleistung vorzeitig eingestellt wird, ist dies auch möglich, wenn Camwik die unternehmerische Entscheidung zur Einstellung trifft und mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

(3) Ein darüber hinaus gehender Anspruch, insbesondere ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

5. Verantwortung für Inhalte

(1) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für Veröffentlichungen zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere Text- und Bild- und Tonunterlagen.

(2) Camwik ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen Camwik zu.

(3) Camwik schließt insbesondere jegliche Gewährleistung und Haftung aus, die sich daraus ergeben kann, dass Verträge, die auf der Grundlage der bei Camwik veröffentlichten Inserate oder Veranstaltungen angebahnt oder abgeschlossen werden, nach dem Landesrecht eines berührten Staates nicht durchsetzbar sind oder in sonstiger Weise bei einer oder beiden Vertragsparteien des zu schließenden Vertrages zu rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteilen führen.

(4) Jede Veröffentlichung bzw. jeder Auftritt über Camwik darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Gewerbetreibende müssen insbesondere die Regelungen des Telemediengesetzes (Impressumspflicht), beachten.

(5) Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zur eigenen Homepage des inserierenden Unternehmens sowie zu eigenen, extern abgelegten Bildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen zu der angebotenen Stelle enthalten.

(6) Unzulässig ist die Angabe so genannter Premium-Dienste-Telefonnummern, insbesondere der Rufnummernbereiche (0)190 und (0)900, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

(7) Dem Auftraggeber obliegt es, Camwik von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen Camwik erwachsen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch Camwik einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht von dem Auftraggeber zu vertreten ist.

6. Verträge mit Werbemittlern

(1) Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von Camwik zu halten.

(2) Aufträge durch eine Agentur werden in Namen und auf Rechnung der jeweiligen Agentur angenommen.

7. Stornierung

(1) Bei einer Stornierung von Produkten und Dienstleistungen nach Widerrufsfristablauf wird der volle Preis der stornierten Leistung in Rechnung gestellt.

(2) Bei Printprodukten gewährt Camwik ausnahmsweise Abbestellungsmöglichkeiten nach folgender Staffel:

  • Aufträge, die bis zu 16 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 50% in Rechnung gestellt.
  • Aufträge, die bis zu 8 Wochen vor Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermin storniert werden, werden mit 75% in Rechnung gestellt.
  • Aufträge, die bis zum Tag des Anzeigen- oder Buchungsschlusstermins oder noch später storniert werden, werden mit 100% in Rechnung gestellt.

(3) Werden mehrere Print-Produkte gleichzeitig im Paket gebucht, so entsprechen die Fristen für eine Abbestellung des gesamten Paketes den Stornierungsfristen derjenigen Publikation im Paket, deren Buchungsschlusstermin als erstes endet. Eine spätere Stornierung des Paketes ist nicht möglich.

(4) Bei einer Buchung mehrerer Produkte in einem Paket können ausschließlich die Print-Produkte - und nur innerhalb der in 7 (2) ausgeführten Staffelungsfristen und gemäß den zusätzlichen Bedingungen für Paketbuchungen gem. 7 (2)- abbestellt werden. Alle anderen Produkte werden dann nach Listenpreis berechnet.

(5) Die Anzeigen- bzw. Buchungsschlusstermine sind in den jeweiligen Informationsbroschüren bzw. Preislisten veröffentlicht.

8. Preise

(1) Wenn nicht anders vereinbart, gelten die in den jeweiligen Informationsbroschüren veröffentlichten Preise. Ausgewiesene Preise sind bindend.

(2) Gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

9. Zahlungsbedingungen

(1) Sollte keine andere Vereinbarung getroffen worden sein, muss auf Leistungen im Rahmen von Messen, Events und Recruitingprojekten direkt nach Bestellung bezahlt werden. Leistungen außerhalb von Messen, Events und Recruitingprojekten sind direkt nach Beginn der Erbringung der Leistung, also bei Onlinestellung, Versendung der ersten E-Mail an Kandidaten bzw. bei Printprodukten am Erscheinungstermin zu bezahlen.

Bei gleichzeitiger Buchung von mehreren Produkten in Form eines Paketes, wird der gesamte Paketpreis bei Erbringung der ersten Leistung fällig.

(2) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Spesen, Kosten und Skonti bei Camwik bzw. auf dem Konto von Camwik eingeht.

(3) Aufrechnungsansprüche stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Camwik anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Verzug

(1) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Camwik berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

(2) Soweit bei einer Messe oder einem Event der Geldbetrag nicht sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gem. Zif. 9 eingeht, behält Camwik sich vor, den Auftraggeber von der Teilnahme auszuschließen und die Kosten sowie weitere Schadensersatzansprüche nebst Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

(3) Camwik UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von Camwik UG eingetretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Camwik UG ist jeweils nur dem Kontrahierenden (Camwik UG) zuzurechnen. Sofern der Verzug auf einer von Camwik UG zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzpflicht von Camwik UG auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen haftet Camwik UG im Fall des Verzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Liefer- oder Leistungswertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Liefer- oder Leistungswertes.

(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

11. Reklamation - Mängelhaftung

(1) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung notwendiger Informationen bzw. Daten (z.B. Texte, Bilder, Daten, Tonvorlagen, etc.) verantwortlich.

(2) Als nicht rechtzeitig gelten insbesondere Lieferungen nach den in den Angebotsbroschüren festgelegten Annahmeschlussterminen. Als nicht einwandfrei gelten insbesondere solche Lieferungen, die nicht den technischen Angaben bzw. Anforderungen in den Angebotsbroschüren entsprechen.

(3) Der Auftraggeber hat nur in dem Ausmaß Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzleistung, in dem der Zweck der Leistung beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche sind beschränkt auf das für das jeweilige Produkt oder das für den jeweiligen Service zu zahlende Entgelt.

(4) Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Camwik zurück zu führen sind. Camwik UG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Camwik UG beruhen. Soweit Camwik UG keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt.

(5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet Camwik darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

12. Weitergehende Haftung

(1) Eine weitergehende als oben genannte Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(2) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Camwik UG ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese Beschränkung auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Camwik UG.

13. Verjährung - Ausschlussfristen

(1) Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen Camwik sind schriftlich geltend zu machen.

(2) Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen oder den sie ergänzenden Bestimmungen abweichen, bedürfen der Schriftform; faksimilierte Unterschriften sind ausreichend.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang bzw. Leistungserbringung.

(4) Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels unterliegen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 18 Monaten ab Kenntnis oder zumutbarer Kenntnisnahmemöglichkeit geltend zu machen. anderenfalls verfallen diese Ansprüche.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Es sind ausschließlich deutsches Recht und der deutsche Text maßgebend. Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist für die Camwik UG München. Lediglich die Durchführung von Messen erfolgt an den jeweiligen Veranstaltungsorten, so dass lediglich auf die Durchführung bezogen der Erfüllungsort dann der Ort der jeweiligen Veranstaltung ist.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der jeweils kontrahierenden Camwik UG Gerichtsstand.

(3) Camwik bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Auftraggeber seinen Geschäfts-/Wohnsitz hat.

15. Datenschutz

Camwik speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- und Kontoverbindung etc.), die jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung verwendet werden (§§ 27, 33 BDSG).

16. Hinweis auf die Zusammenarbeit und Verwendung des Kundenlogos

Es ist Camwik gestattet, in Referenzen und Imagebroschüren und sonstigen Medien, wie etwa im Internet, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen und dessen Firmenlogo abzubilden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

17. Salvatorisches Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt für diesen Fall Gesetzesrecht.(Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Willen und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.)

 

Ergänzende Bedingungen für Veranstaltungen von Camwik

A. Zulassung zu den Veranstaltungen von Camwik

 (1) Camwik entscheidet über die Zulassung eines Ausstellers.

B. Zusätzlich vertretene Unternehmen

(1) Die Inanspruchnahme der Teilnahmeberechtigung durch ein weiteres Unternehmen bedarf eines besonderen Antrages und der schriftlichen Genehmigung durch die jeweils kontrahierende Camwik UG. Im Übrigen gelten auch für diese Unternehmen diese Bedingungen, soweit sie Anwendung finden können.

(2) Eine – auch nur teilweise – Übertragung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf Andere, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung Camwiks in Textform ist unzulässig.

(3) Für den Fall, dass sich mehrere Unternehmen hinsichtlich eines Auftrages zusammenschließen, haften sie Camwik gegenüber für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

C. Vorbehalte und Widerspruchsrecht

(1) Die Erfüllung sämtlicher Service-Leistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Camwik ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen) oder wegen unzureichender Auslastung zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Als wichtiger Grund gilt auch das begründete Verlangen des Vermieters bzw. Nutzungsberechtigten bei Gebäuden, den Auftraggeber nicht in den Räumen zu dulden, also insbesondere ein wirksames Hausverbot eines Dritten gegen den Auftraggeber.

(2) Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung gilt der Vertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht.

D. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für das Nichterscheinen von angemeldeten Kandidaten, es sei denn, er hat dieses Nichterscheinen zu vertreten, wobei leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

E. Zuweisung der Ausstellungsflächen bei Messen

(1) Die Zuweisung einer Ausstellungsfläche erfolgt durch Camwik. Camwik behält sich vor, dem Auftraggeber abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe seiner Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Bei notwendiger Verkleinerung der Ausstellungsfläche erfolgt eine Preisanpassung. Umbaukosten oder sonstige mit der Zuweisung einer anderen Ausstellungsfläche verbundenen Kosten werden durch Camwik nicht übernommen.

(2) Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aufgrund der Änderung der Ausstellungsfläche (Lage und/oder Größe) ist ausgeschlossen.

(3) Bei der Berechnung wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Der Beteiligungspreis schließt nicht die Überlassung von Standbegrenzungswänden ein. Sollte ein doppelgeschossiger Stand genehmigt werden, so wird für die Doppelgeschoss-Grundfläche 100% der in der Teilnehmerbroschüre angegebenen Sätze berechnet.

F. Standfläche und Standgestaltung bei Messen

(1) Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. Hallenpfeiler und andere feste Einbauten in der gemieteten Standfläche enthalten sind. Standbau und -gestaltung haben nach den allgemeinen Vorschriften und den technischen Bestimmungen von Camwik sowie des Veranstaltungsortes zu erfolgen.

(2) Für jede Veranstaltung ist durch Camwik eine maximale Bauhöhe inklusive Beleuchtungstraversen, Fahnen u.ä. vorgegeben, die jedem Aussteller schriftlich mitgeteilt wird. Jeder Standbau bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Ab einer Standhöhe von 2 m müssen auch die Rückwände vollständig weiß verkleidet sein.

G. Hausordnung bei Veranstaltungen

(1) Bestandteil des Vertrages ist die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Befragungen und Verteilung von Prospekten, Flugblättern, Mustern u. ä. seitens des Auftraggebers sind nur auf dem eigenen Stand zulässig. Die Stände sind während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit Personal zu besetzen.

(2) Camwik kann die Beseitigung von Ausstellungsgütern und die Einstellung von Tätigkeiten verlangen, die durch Geruch, Geräusche oder andere Emissionen oder durch das Aussehen eine Störung des Messebetriebs verursachen. Die Feststellung der Störung obliegt Camwik.

(3) Der Verkauf von Waren, mit Ausnahme von gedruckten Verlagserzeugnissen, ist untersagt.

(4) Bei Verstößen oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen ist Camwik berechtigt, das Unternehmen von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen Camwik hergeleitet werden können.

H. Haftungsausschluss bei Messen

(1) Camwik übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch für seine Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Standausrüstung oder das Ausstellungsgut von Camwik in Ausübung des Vermieterpfandrechts verwahrt werden.

(3) Der Haftungsausschluss erfährt durch die besonderen Bewachungsmaßnahmen von Camwik keine Einschränkung. Weiterhin schließt Camwik die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die den Auftragnehmern durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standaufbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, Katalogeintragung sowie durch nicht unverzüglich schriftlich gerügte Veränderungen der Standgröße und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, Camwik hat dies wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens eigener Mitarbeiter zu vertreten.

 

Ergänzende Bedingungen für Printpublikationen von Camwik

I. Vorbehalte

Camwik behält sich vor, Platzierungen abweichend von der schriftlichen Auftragsbestätigung vorzunehmen und Anzeigen mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.

J. Druckunterlagen und Druckqualität

(1) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Camwik gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

(2) Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

(3) Werden etwaige Mängel an den Druckunterlagen erst beim Druckvorgang sichtbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn Camwik nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hingewiesen wird.

(4) Camwik übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen eine Minderung der Druckqualität eintritt. Für jede Farbanzeige muss ein verbindlicher Farbproof vorliegen, andernfalls übernimmt Camwik keine Haftung.

(5) Camwik übernimmt keinerlei Haftung für zugesendete Muster oder Originale, es sei denn, etwas Abweichendes ist ausdrücklich vereinbart. Für den Fall der Rücksendung trägt der Auftraggeber die Kosten einschließlich etwaiger Auslagen, wie Versicherung, wenn gewünscht. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers; Gefahrübergang tritt mit Übergabe der Sendung an einen Spediteur oder Frachtführer durch Camwik ein.

(6) Camwik hat das Recht, zugesendete Muster oder Originale nach billigem Ermessen zu vernichten, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist.

(7) Im Einzelfall behält sich Camwik vor, den Auftraggeber aufzufordern, seine Originale abzuholen bzw. eine Weisung zur weiteren Verwendung zu treffen.

(8) Camwik liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung durch Camwik über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

 

Ergänzende Bedingungen für den E-mail-Service von Camwik

(1) Als E-Mail-Service sind sämtliche Zusendungen von Informationen via E-Mail an Kandidaten in Datenbanken von Camwik zu verstehen, die im Auftrag eines Unternehmens bzw. eines Aus- und Weiterbildungsinstitutes erfolgen. Hierzu gehören auch Werbebotschaften in den von Camwik publizierten E-Mail-Newslettern.

(2) Camwik ist in die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Kandidaten weder als Vermittler noch als Partei noch als Vertreter einer Partei involviert. Camwik übernimmt auch keinerlei Pflichten in Zusammenhang mit der Anbahnung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien.

K. Zulassung

(1) Der E-Mail-Service steht Unternehmen offen, die ihre Bekanntheit als Arbeitgeber erhöhen möchten oder neue Mitarbeiter suchen. Entsprechend müssen die Inhalte der E-Mail-Botschaft in direktem Zusammenhang offenen Stellen, firmenindividuellen Recruitingveranstaltungen oder sonstigen Arbeitgeberinformationen stehen. Sonstige Inhalte z.B. zur Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen sind ohne vorheriger Genehmigung durch Camwik nicht gestattet.

(2) Das Angebot der E-Mail-Services gilt generell nicht für Recruitingdienstleister, Personalberater und Unternehmen, die im Auftrag Dritter Mitarbeiter suchen oder eigene Produkte und Veranstaltungen bewerben möchten.

L. Terminänderungen

Camwik behält sich vor, Terminänderungen im maximalen Ausmaß von 10 Werktagen auch abweichend von der schriftlichen Auftragsbestätigung vorzunehmen.

M. Haftung

Da die Kandidatenangaben ausschließlich von diesen selbst vorgenommen werden, kann Camwik deren Vollständigkeit und Richtigkeit nicht gewährleisten. Ebenso wenig gewährleistet Camwik eine bestimmte Anzahl von Antworten.

O. Datenschutz

Aus Datenschutzgründen erhält der Auftraggeber keinen Einblick in die Kandidatendaten. Camwik teilt dem Auftraggeber mit, wie viele Kandidaten angeschrieben werden.

 

Ergänzende Bedingungen für die Veröffentlichung von Werbung und Texten auf den Webseiten von Camwik

P. Gewährleistung des Anbieters

(1) Camwik gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Online-Werbung. Die Gewährleistung gilt nicht für Darstellungsfehler, zeitlich begrenzte (bis zu 7 Tagen) Systemausfälle bei Camwik sowie generell für alle Störungen in Kommunikationsnetzen anderer Betreiber auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

(2) Camwik behält sich das Recht vor, die Präsenz der Webseiten und deren Abrufmöglichkeit temporär zu beschränken, soweit dies in Hinblick auf die Systemintegrität oder zur Durchführung technisch bedingter Eingriff notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Wartungsarbeiten, wobei Camwik die Interessen der Nutzer vorrangig berücksichtigt und, wenn möglich durch Vorabinformation darauf hinweist.

(3) Camwik haftet nicht für unvorhersehbare Systemausfälle, es sei denn Camwik trifft hierfür ein Verschulden, wobei ein Verschulden wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

Q. Manipulation bzw. Störung der Systemintegrität

(1) Auftraggeber wie Nutzer dürfen die Webseiten von Camwik ausschließlich mittels üblicher Browser und nur im Rahmen der vorgegebenen Eingabefelder benutzen. Nicht statthaft ist die Umgehung von Eingabemasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Datenbanken von Camwik zugreift.

(2) Zuwiderhandlungen werden unter anderem wegen des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich und unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche verfolgt.

(3) Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Camwik Webseiten funktionsuntauglich zu machen oder deren Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Auftraggeber und Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von Camwik zur Folge haben können. Es ist nicht gestattet, von Camwik generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Camwik Webseiten einzugreifen.

(4) Es ist untersagt, Inhalte durch falsche oder irreführende Angaben, durch technische Maßnahmen oder einen sonstigen Missbrauch von Funktionalitäten der Camwik Webseiten zu manipulieren.

S. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Alle Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder auf den Camwik Webseiten unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Die Veränderung, Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nicht gestattet. Die Rechte der Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.

 

Ergänzende Bedingungen für die Durchführung von Recruitingprojekten:

T. Grundsätzliches zur Zusammenarbeit

Zur Sicherung einer effektiven und zielgerichteten Projektdurchführung werden der Projekt- und Zeitplan sowie die Projektziele schriftlich fixiert. Darüber hinaus sind von beiden Projektpartnern verantwortliche Ansprechpersonen schriftlich zu benennen. Diese Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend.

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer seinerseits Unterauftragnehmer für Leistungen, die üblicherweise im Rahmen dieses Vertrages vom Auftragnehmer selbst erbracht werden, einsetzt. Das Unterauftragsverhältnis besteht in solch einem Fall ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer.

U. Vergütung

Die in den Rechnungen von Camwik angegebenen Beträge beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand von Camwik, auf die zur Anwendung gelangenden Spezialkenntnisse, auf Leistungen von Unterauftragnehmern sowie auf Marketingleistungen durch Camwik oder in Fremdmedien.

Der für das jeweilige Projekt festgelegte Gesamtpreis basiert auf der im Angebot beschriebenen Kalkulation. Sollten sich während der Projektabwicklung Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Auftraggebers ergeben, stellt Camwik etwaige Mehrkosten zusätzlich in Rechnung.

Dies betrifft insbesondere Änderungen der gewünschten Kandidatenprofile, Änderungen des vereinbarten Auswahlprozesses, Änderungen der schriftlich vereinbarten Zielgrößen bezüglich der Kandidatenzahl sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu verantwortende Terminverschiebungen. Camwik teilt dem Kunden vor Umsetzung der Änderungen die zu erwartenden Mehrkosten mit und führt die Änderungen erst nach Genehmigung der Mehrkosten durch den Kunden durch.

Bei Recruitingprojekten, deren Vergütung auf der Anzahl der Teilnehmer an einer Auswahlveranstaltung basiert, ist die Leistung von Camwik erbracht, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin erscheint.

Bei Recruitingprojekten, deren Vergütung auf der Anstellung von Kandidaten basiert, ist die Leistung von Camwik erbracht, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin einen Dienst-, Anstellungs- oder Arbeitsvertrag mit dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen schließt.

Camwik hat auch in folgenden Sonderfällen Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung pro Kandidat: 

  • Kandidaten, die sich über Camwik beworben haben und die innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Projektes eine Anstellung beim Auftraggeber im Rahmen des Recruitingprojektauftrages vereinbarten Unternehmensbereich erhalten.
  • Kandidaten, die über Camwik vermittelt werden, auch wenn sie in einem anderen als den im Vertrag genannten und ursprünglich geplanten Unternehmensbereich innerhalb von 6 Monaten eine Anstellung erhalten.

V. Vertraulichkeit

Camwik verpflichtet sich, alle während der Zusammenarbeit gewonnenen internen und von dem Kunden als vertraulich gekennzeichneten Informationen sowie Informationen, die Camwik aufgrund dieses Vertrages erarbeitet, ohne jede zeitliche Einschränkung, also auch über das Ende eines Projektes hinaus, vertraulich zu behandeln.


Ergänzende Bedingungen für die Veröffentlichungen von Gütessiegeln und Arbeitgeberbewertungen von Camwik

X1. Ergänzende Definitionen

Gütesiegel: Ein Gütesiegel, wie in diesen AGB unter § 5.3 beschrieben, ist eine Auszeichnung, welche nach freiem Entschluss von Camwik einem Beteiligten zuteil wird.

Parteien: Beteiligter und die Camwik

X2. Vertrag

(1) Die Camwik sind anwendbar auf alle Vertragsangebote, Aufträge und/oder rechtliche Beziehungen. Der Auftraggeber erklären hiermit und anerkennen ausdrücklich, dass auf dieses Angebot und/ oder diese Vertragsbeziehung keine anderen Geschäftsbedingungen anwendbar sind als die vorliegenden der Camwik. Es werden keine Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen bei Vertragsschluss zu diesem Vertrag geschlossen. Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

(2) Das Eingehen einer Vertragsbeziehung zwischen der Camwik und einem Auftraggeber bedarf der Schriftform.

X3. Vertragsdurchführung/Leistungen der Parteien

(1) Der Auftraggeber stattet die Camwik rechtzeitig und ohne schuldhaftes Verzögern mit allen Informationen und Daten aus, die die Camwik benötigt, um ihre Pflichten aus der Vertragsbeziehung zu erfüllen. Hierunter fallen auch solche Informationen, von denen der Auftraggeber meint, dass sie zur Erfüllung der Pflichten der Camwik notwendig sein könnten. Wenn die Camwik nicht rechtzeitig mit vorbenannten Informationen ausgestattet wird ist die Camwik berechtigt, die Vertragsbeziehung auszusetzen und/oder die daraus resultierenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen; die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des Auftraggeber nach diesem Vertrag bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Camwik behält sich das Recht vor, die Durchführung der Vertragsbeziehung auszusetzen, wenn es zu einem Ereignis kommt, für das die Camwik nicht verantwortlich ist. Hiervon sind insbesondere, aber nicht ausschließlich 1.) die Pflicht der Camwik zum „Benchmarking“ und ähnliche Tätigkeiten, 2.) die Präsentation eines Gütesiegels und 3.) ein bestimmtes Veröffentlichungsdatum erfasst. Wenn es zu einem so begründeten Aufschub kommt, sind die Verpflichtungen der Camwik so lange unterbrochen, wie das Ereignis fortdauert. Wenn der Aufschub länger als drei Monate andauert, sind beide Parteien dazu berechtigt, die Vertragsbeziehung aufzulösen, ohne dass hieraus eine weitere Verpflichtung oder ein Entschädigungsanspruch entsteht.

X4. Zahlweise

(1) Das Promotion-Entgelt (die Pauschalvergütung) und andere Zahlungen sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (netto).

(2) Die Camwik ist berechtigt, 100 % des Promotion-Entgeltes (der Pauschalvergütung) schon bei Vertragsschluss zu verlangen. Die Entgelte werden in der Folgezeit in Rechnung gestellt und spätestens 30 Tage nach Rechnungs-Stellung fällig. Die Zahlung hat ohne Aufschub zu erfolgen. Nachlass wird nicht gewährt.

(3) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung die Rechnung begleicht. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die Camwik berechtigt, ihre Tätigkeit, zu der sie durch diese Vereinbarung verpflichtet ist, einzustellen. Die Camwik ist nur zur Leistung verpflichtet, wenn der Auftraggeber fristgerecht seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Verzug 8 % Zinsen über dem jeweils geltenden Basiszinssatz an die Camwik zu zahlen. Die anderen aus dem Verzug resultierenden Rechte der Camwik bleiben hiervon unberührt.

X5. Geheimhaltungsvereinbarung, geistiges Eigentum und Gütesiegel

(1) Jede Partei behandelt im Rahmen dieser Vertragsbeziehung, dieses Angebots oder dieses Auftrages erlangte Informationen von der anderen Vertragspartei streng vertraulich. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die in einer Veröffentlichung bereits enthalten sind. Ausgenommen hiervon sind auch solche Informationen, deren Geheimhaltung die Parteien ausdrücklich aufheben.

(2) Die Camwik ist Inhaber aller Urheberrechte in Bezug auf sämtliche Publikationen, Gütesiegel und ähnliche Erzeugnisse und Dienstleistungen, die aus der Vertragsbeziehung hervorgehen. Der Auftraggeber erhält keinerlei Rechte an den Erzeugnissen, die aus der Vertragsbeziehung hervorgehen, es sei denn etwas anderes wird dem Auftraggeber unzweideutig durch die Camwik schriftlich bestätigt.

(3) Alles, womit der Auftraggeber durch die Camwik ausgestattet worden ist, soll nur vervielfältigt, veröffentlicht oder auf sonstige Weise zur Kenntnis von Dritten gebracht werden, wenn die Camwik ausdrücklich zustimmt. Verletzt der Auftraggeber diese Vertragspflicht, hat er eine Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR zu zahlen und zusätzlich für jeden Tag, den die Vertragsverletzung fortdauert, ohne dass es hierfür einer weiteren Mahnung bedarf, 1000,00 EUR. Hiervon bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den weiter entstehenden Schaden anzurechnen.

(4) Die Camwik kann von Fall zu Fall und nach ihrem Ermessen ein Gütesiegel an einen Auftraggeber vergeben, unter anderem auf der Grundlage bestimmter Fähigkeiten und positiver Eigenschaften, die den Auftraggeber von Dritten abheben. In einem solchen Fall erstellt die Camwik eine separate, schriftliche Bestätigung bzw. ein Zertifikat, mit dem die Camwik dem Auftraggeber das nicht-exklusive und nicht-übertragbare Recht zugesteht, dieses Gütesiegel für den Zeitraum von einem Jahr zu führen.

X6. Vertragsbeendigung

(1) Während der Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Wenn ein Auftraggeber diese Vertragsbeziehung nach Vertragsunterschrift ohne wichtigen Grund beenden möchte und noch kein Veröffentlichung oder Bekanntmachung, keine Promotion, keine Websitepublizierung, keine Werbung, keine Vermarktung, kein Fragenkatalog fertig gestellt worden ist, keine Recherchen durchgeführt worden sind oder Interviews durchgeführt worden sind durch die Camwik, so hat der Auftraggeber lediglich 50 % des Promotion-Entgelts (der Pauschalvergütung) zu zahlen. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen geringeren Schaden der Camwik nachzuweisen.

(3) Hat die Camwik mit den unter 6.2 näher bezeichneten Maßnahmen schon begonnen, so schuldet der Auftraggeber das volle Entgelt. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

X7. Gewährleistung

Die Camwik ist nicht verantwortlich für Rechtsverletzungen oder Schäden, die aus den durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien oder Informationen resultieren. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung der Camwik für höhere Gewalt. Bis auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder groben Vorsatzes ist der Schadensersatz der Camwik für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf das Promotion-entgelt (die Pauschalvergütung) beschränkt. Bis auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder groben Vorsatzes ist der Schadensersatz der Camwik für Verletzung anderer als wesentlicher (nicht-wesentlicher) Vertragspflichten ausgeschlossen.

X8. Registrierung und Vertragsabschluss 

(1) Der Nutzer hat sich vor Abgabe einer Arbeitgeberbewertung, zu registrieren. 

(2) Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. 

(3) Jeder Nutzer darf sich nur einmal registrieren und nur ein Nutzerprofil anlegen. 

(4) Camwik ist nicht in der Lage festzustellen, ob ein auf den Websites von Camwik angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige natürliche Person ist, die er zu sein vorgibt. Camwik leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität seiner Nutzer. 

X9. Arbeitgeberbewertungen

(1) Die auf den Websites von Camwik angebotenen Arbeitgeberbewertungen stammen von den Nutzern von Camwik. Sie geben die vom Nutzer abgegebene Bewertung wieder und sind somit Teil der freien Meinungsäußerung des Nutzers. 

(2)  Der Nutzer verpflichtet sich: 
- Arbeitgeber und Arbeitsstätten genau zu bezeichnen 
- eine Bewertung nur abzugeben, wenn er selbst bei dem zu bewertenden Arbeitgeber arbeitet oder gearbeitet hat 
- keine unwahren und/oder unsachlichen Bewertungen und/oder Aussagen zum Arbeitgeber, zu bei diesem beschäftigten Arbeitnehmern oder sonstigen Verhältnissen beim Arbeitgeber zu machen 
- keine natürlichen oder juristischen Personen namentlich zu bezeichnen 
- keine Links auf externe Inhalte zu setzen

(3) Camwik behält sich vor, Inhalte, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen von Camwik zuwiderlaufen, zu entfernen. Der Nutzer kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich Camwik vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. 

(4) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Arbeitgeberbewertung innerhalb der Websites von Camwik in andere Rubriken bzw Themenbereiche verschoben wird. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Arbeitgeberbewertungen durch Camwik editiert bzw gekürzt werden. 

X10. Rechteübertragung an Camwik

(1) Mit der Veröffentlichung von Inhalten insbesondere der Arbeitgeberbewertungen garantiert der Nutzer, Inhaber sämtlicher Rechte daran zu sein. 

(2) Der Nutzer überträgt Camwik für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes bzw des verwandten Schutzrechtes das räumlich unbeschränkte, ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung für alle Verwertungsformen (Buch, CD-ROM, Datenbank, Zeitschrift, Internet, E-Book, etc).

(3) Das vom Nutzer auf Camwik übertragene ausschließliche Recht umfasst auch die Verwertung aller Nebenrechte. Nebenrechte sind insbesondere das Recht zur Aufnahme in Sammlungen aller Art; das Recht zur Herausgabe multimedialer Ausgaben oder Aufnahme des Werkes in Datenbanken (jeweils unabhängig von der Art des Datenträgers); das Recht zu Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung mittels Bild- und/oder Tonträger; auch mittels erst zu entwickelnder technischer Verfahren; weiters das Recht zum Vortrag durch Dritte. 

(4) Camwik ist in der Einräumung von Nebenrechten frei und kann die ihm eingeräumten Rechte und Nebenrechte zur Gänze oder teilweise auf Dritte übertragen. 

X11. Haftung des Nutzers

(1) Jeder Nutzer trägt die inhaltliche Verantwortung für die von ihm verfassten Inhalte und muss sich auf den Websites von Camwik an die geltenden Gesetze halten.

(2) Insbesondere ist untersagt, strafbare, jugendgefährdende, verfassungswidrige, sittenwidrige, wettbewerbschädigende, pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte zu verbreiten, anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.

(3) Weiters ist es nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Werke oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auf eine andere rechtswidrige Weise zu verwenden. 

(4) Der Nutzer darf Markenrechte, Urheberrechte und sonstige Kennzeichenrechte bzw Immaterialgüterrechte Dritter nicht verletzen. 

(5) Der Nutzer verpflichtet sich, Kenntnis über die relevanten Bestimmungen zu erlangen. 

(6) Jeder Nutzer ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Camwik übernimmt keine Haftung für die vom Nutzer eingegebenen und/oder bereitgestellten Inhalte. 


Ergänzende Bedingungen für hochgeladene Lebensläufe auf Fremdportalen 

 

(1) Nutzer erkläre ihr Einverständnis, dass die Camwik UG (haftungsbeschränkt) ihre angefügten, persönlichen Daten/Lebenslauf in eine Datenbank aufnimmt. Ihnen ist bekannt, dass neben der Camwik UG (haftungsbeschränkt) auch die teilnehmenden Aussteller der MILK Job- und Karrieremesse 2012 auf diese Daten zugreifen können, zu dem Zweck, sie im Falle etwaiger Stellenbesetzungsverfahren im Vorfeld der MILK Messe per Mail ansprechen zu können für den Fall, dass die Nutzer als Kandidat bzw. Kandidatin in Betracht kommen und sie eine Einladung zu einem Gesprächstermin auf der MILK Messe 2012 erhalten.  

(2) Die Nutzer sind darüber informiert worden, dass die Aufnahme in die Datenbank der Camwik UG (haftungsbeschränkt) nur zu dem Zweck erfolgt, die Nutzer im Falle etwaiger Stellenbesetzungsverfahren, in denen die Camwik UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich im Auftrag und im Interesse personalsuchender Unternehmen tätig wird, wieder auffinden und ansprechen zu können für den Fall, dass der Nutzer aufgrund der angegebenen Daten als Kandidat bzw. Kandidatin in Betracht komme.

(3) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, insbesondere Auftraggeber von Camwik UG (haftungsbeschränkt), erfolgt in jedem Einzelfall nur, wenn Camwik UG (haftungsbeschränkt) den Nutzer zuvor mit der zu besetzenden Position bekannt gemacht und mein ausdrückliches Einverständnis zur Weitergabe der Daten an den Auftraggeber eingeholt hat. Bei der Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der über mich gespeicherten Daten hat Camwik UG (haftungsbeschränkt) die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.

(4) Dem Nutzer ist bekannt, dass er das erteilte Einverständnis jederzeit widerrufen kann und dass er keinen Rechtsanspruch auf Nutzung seinerr Daten durch die Camwik UG (haftungsbeschränkt) hat. Camwik UG (haftungsbeschränkt)behält sich vor, Teile oder sämtliche dieser Daten ohne Angabe von Gründen zu löschen. Der Nutzer hat das Recht auf Auskunft über seine betreffenden gespeicherten Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung.

(5) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß BDSG verpflichtet sind.